Deutschland wird als Gründungsstandort gestärkt

MIT KV Treptow-Köpenick

Liebe Mitglieder und Freunde der MIT, sehr geehrte Damen und Herren,
Deutschland wird als Gründungsstandort durch ein neues Gesetz gestärkt! In der Vergangenheit war es für Startups die größte Hürde einen Investor für das Unternehmenswachstum zu finden. Das Hauptproblem bestand darin, dass durch den Einstieg eines neuen Kapitalgebers die steuerlichen Verlustvorträge wegfielen und Steuern schneller fällig wurden. Rückwirkend wird sich diese Regelung ab 2016 ändern.

Gründer können in Zukunft die Verlustvorträge behalten und steigern somit ihre Attraktivität für Investoren. Diese Regelung verbessert die Eigenkapitalbasis von Kapitalgesellschaften. MIT-Chef Carsten Linnemann meint: "Durch die Neuregelung der Verlustvorträge stärken wir Deutschland als Gründungsstandort, da sich die Finanzierungsbedingungen für Gründer deutlich verbessern.“
Mit den Stimmen der Koalition aus CDU und SPD wurde das Gesetz für Startups "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften" auf den Weg gebracht. Mit der Regelung soll die Anschlussfinanzierung junger Unternehmen erleichtert werden, indem das Nutzungsverbot von Verlustvorträgen aufgehoben wird. Startups litten bislang unter einer mangelnden Eigenkapitalbasis. Die Nutzung der Verlustvorträge ermöglicht den Unternehmern ein organisches und langfristiges Wachstum. Gleichzeitig stellt das Gesetzt sicher, dass Verlustmäntel nicht für missbräuchliche Gestaltungen genutzt werden.

Herzlichst Ihr Dr. Martin Sattelkau
Vorsitzender der MIT KV Treptow-Köpenick