Bund und Länder beschließen deutliche Verschärfungen über Ostern und pochen auf die "Notbremse".
Verlängerung des Shutdowns bis 18.04.
Erneute Beratungen am 12.04.
Gründonnerstag und Ostersamstag als Ruhetage
Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.
Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen.
Supermärkte dürfen nur an Karsamstag teilweise öffnen.
Religiöse Versammlungen sollen nur virtuell durchgeführt werden.
Auf Reisen verzichten. Es gilt weiterhin der Appell, auf nicht zwingende notwendige Reisen zu verzichten – auch über die Osterfeiertage.
Notbremse konsequent umsetzen
Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten die strengeren Kontaktbeschränkungen in Kraft, die bis zum 7. März galten.
Damit müssen sich private Kontakte wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken, allerdings werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.
Auch Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen wieder rückgängig gemacht werden.
Durch zusätzliche Maßnahmen soll dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken.
In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen deshalb weitergehende Schritte umgesetzt werden – etwa Schnelltests in Bereichen, in denen Abstandhalten oder konsequentes Maskentragen erschwert sind, Ausgangs- oder verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Weitere Beschlüsse
Flächendeckende Tests in Schulen und Kitas. Die Testungen von Beschäftigten in Schulen und Kitas und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut. Ziel sind zwei Testungen pro Woche.
Testangebote in Betrieben. Unternehmen sollen nach wie vor – wo möglich – Homeoffice ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, sollen sie den in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.
Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen erweitern. Mit den weitreichenden Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen können unter anderem Besuchsmöglichkeiten erweitert werden, bei konsequenter Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten.
Modellprojekte ermöglichen. In den Ländern und einzelnen Regionen sollen zeitlich befristete Modellprojekte möglich sein – mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept –, um einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen.
Ausführliche Informationen zum Bund-Länder-Beschluss vom 22.03.2021 finden Sie HIER.
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